Flüssigkeiten im Handgepäck

Am 29. April 2011 trat in der Europäischen Union die erste Stufe zur Lockerung des Flüssigkeitsverbots im Handgepäck von Flugreisenden in Kraft. Seither müssen Flüssigkeiten, Gels und Sprays, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden, beim Umstiegen auf innereuropäischen Flügen nicht mehr abgeben werden. Es bestehen allerdings weiterhin Einschränkungen ob und in welchen Mengen Flüssigkeiten mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen.

Ein gewisser Prozentsatz wird an den Umsteige-Flughäfen kontrolliert und der Flugreisende muss die Flüssigkeiten, Gels und Sprays vorzeigen bzw. bei Bedarf öffnen. Zudem haben einige Staaten die die bestehenden Einschränkungen beibehalten.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden

Medikamente und Spezialnahrung (wie z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, dürfen außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürfen nicht in die Flugzeugkabine mit genommen werden.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Bitte lassen Sie die Versiegelung der Artikel von der jeweiligen Verkaufsstelle vornehmen.